Impressum und Datenschutzerklärung

Impressum und Datenschutzerklärung richtig erstellen

Du bist gerade dabei, eine Homepage für dein Unternehmen zu erstellen, und versuchst derzeit, das Impressum und eine Datenschutzerklärung zu verfassen, da diese – wie dir bekannt ist – unabdingbar für deine Homepage sind? Fragst dich aber, warum genau du das benötigst und was genau reingehört? Da bist du nicht alleine – deshalb möchten wir in folgendem Beitrag nochmal genauer auf das Impressum und dessen Bestandteile sowie die Datenschutzerklärung eingehen und dir aufzeigen, wieso die zwei Themen auch aus rechtlicher Sicht so wichtig sind.

 

1. Das Impressum

In dem Blog-Beitrag Firma gründen – worauf achten bei Homepage hast du bereits gelernt, welche Punkte du bei einer neuen Homepage in Zusammenhang mit einer Firmengründung beachten musst. Dabei haben wir unter anderem auch die Bestandteile des Impressums beleuchtet, die ich hier nochmal in etwas ausführlicher Form darstellen möchte. Vorab jedoch noch ein paar allgemeine Informationen zum Impressum.

Sobald du eine Website besitzt, also einen Internetauftritt hast, egal ob du einen Installateur, eine Friseurin oder einen Fußsalonbesitzer verkörperst, bist du verpflichtet, diverse Informationen über dich als Verkäufer deinen Besuchern und möglichen Käufern zur Verfügung stellen. Sollten deine Angaben nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, drohen dir neben Abmahnungen auch hohe Bußgelder. Des Weiteren muss das Impressum leicht auffindbar auf deiner Website positioniert sein.

Wusstest du, dass die Impressumspflicht auch für dein Profil in sozialen Medien gilt? Nein? Mach dir keine Sorgen, das wissen wahrscheinlich die wenigsten. Es müssen aber dieselben Punkte beinhaltet sein, wie auf deiner Website.

Kommen wir nun zu den Punkten, die im Impressum beinhaltet sein müssen – unterschieden nach den diversen Quellen.

1.1 Bestandteile des Impressums

Welche Informationen unbedingt auf eine österreichische Website gehören, unterscheidet sich ein wenig je nach Rechtsordnung, auf die man Bezug nimmt. Laut WKO gibt es grundsätzlich folgende „Gesetze“ bzw. „Bücher“ bei der Erstellung des Impressums zu beachten:

a) Impressumangaben nach UGB (Unternehmensgesetzbuch) und GewO (Gewerbeordnung)

Hinweis: Hier gilt § 14 UGB für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen und § 63 GewO für nicht ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen – beide werden wie folgt zusammengefasst:

  • Name bzw. Firma laut Firmenbuch
  • Rechtsform (nur bei Unternehmen wichtig, die im Firmenbuch eingetragen sind)
  • Sitz laut Firmenbuch (alternativ: Standort der Gewerbeberechtigung)
  • Firmenbuchgericht
  • Firmenbuchnummer
  • falls angegeben Stammkapital bzw. Grundkapital und Betrag nicht einbezahlter Einlagen

Hier findest du nähere Informationen zu den Pflichtangaben laut UGB und GewO.

b) Impressumangaben nach dem E-Commerce-Gesetz (ECG)

Hinweis: Neben den Informationen, die laut UGB und GewO zur Verfügung gestellt werden müssen, nennt § 5 ECG noch folgende Punkte, die in das Impressum mit aufgenommen werden müssen:

  • Geografische Anschrift der Niederlassung (zB. für Zustellung behördlicher Briefe)
  • Angabe von mind. 2 Kontaktdaten (zB E-Mail, Telefon, Web-Fomular)
  • Mitgliedschaft bei der WKO
  • Aufsichtsbehörde 
  • Hinweis auf anwendbare gewerbe- oder berufsrechtliche Vorschriften (empfohlene Angabe für gewerbliche Tätigkeiten: GewO)
  • Zugang zu anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften (z.B. Link auf www.ris.bka.gv.at) 

Sofern vorhanden:

  • spezielle Berufsbezeichnung
  • Staat, in dem diese Berufsbezeichnung erlangt wurde
  • Meistertitel
  • UID-Nummer

Hier findest du nähere Informationen zu den Pflichtangaben laut ECG.

c) Impressumangaben nach dem Mediengesetz (MedienG)

Die WKO gibt an, dass neben dem E-Commerce-Gesetz und dem UGB/GewO noch zusätzliche Informationen laut dem MedienG gemacht werden müssen, die ebenso im Impressum angeführt werden können – dies betrifft im Übrigen nicht nur kommerzielle Websites, sondern auch solche für den privaten Gebrauch.

Achtung: Das MedienG unterscheidet zwischen „großen“ und „kleinen“ Websites. 

Kleine Website:

Präsentierst du auf deiner Website lediglich dein Unternehmen, deine Produkte und hast zB einen Webshop, dann spricht man von einer kleinen Website. Darunter fallen auch ein Gästebuch oder die Möglichkeit für Personen, Feedback zu deinen Produkten zu geben.

Große Website:

Gehst du aber darüber hinaus und beeinflusst die Meinung deiner Besucher und potenziellen Käufer zb indem du Kritik an der Verwendung bestimmter Materialien übst, wird deine Website als groß eingestuft und die große Offenlegungspflicht tritt in Kraft.

Diese „Offenlegungspflichten nach dem Mediengesetz“ genannten Informationen müssen verschiedene Punkte beinhalten.

Für kleine Websites gilt -> kleine Offenlegungspflicht gem § 25 Abs 5 MedienG:

  • Name bzw. Firma des Inhabers bzw. Betreibers der Website
  • Wohnort bzw. Sitz des Inhabers
  • Unternehmensgegenstand

Für große Websites gilt -> große Offenlegungspflicht gem § 25 Abs 2, 3 und 4 MedienG:

  • Erklärung über die grundlegende Richtung des Mediums („Blattlinie“)
    Hinweis: Darunter wird die Ausrichtung der Website verstanden, z.B.: Information über deine Waren und Dienstleistungen, die du anbietest
  • Firma/Sitz/Unternehmensgegenstand jedes Medienunternehmens, an dem eine der anzugebenden Personen beteiligt ist:
    Hinweis: Medienunternehmen sind Unternehmen, welche die inhaltliche Gestaltung eines Mediums zum Hauptzweck haben, der bloße Betrieb eines Webshops oder eines Unternehmens-Newsletters macht ein Unternehmen noch nicht zum Medienunternehmen)
  • Bei juristischen Personen und Personengesellschaften: vertretungsbefugte Organe (z.B. Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder) und Mitglieder des Aufsichtsrates 
  • Bei Gesellschaften: alle direkten und indirekten Gesellschafter mit Eigentumsbeteiligungs-, Anteils-, und Stimmrechtsverhältnissen inkl Treuhandverhältnissen und 
  • stillen Beteiligungen (gilt grundsätzlich auch für AG)
  • Bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck 
  • Bei Stiftungen: Stifter und Begünstigte 
  • Sind die anzugebenden Gesellschafter Gesellschaften, so sind auch deren Gesellschafter entsprechend anzuführen

Hier findest du nähere Informationen zu den Pflichtangaben laut MedienG.

 

1.2 Faktencheck

So… das waren nun ja viele rechtliche Informationen, die du wahrscheinlich erst mal verdauen musst. Deshalb hier noch mal neben den ganzen rechtlichen Bestandteilen des Impressums die wichtigsten Fakten rund um das Impressum:

  • Ein Impressum ist notwendig, sobald deine Website über den privaten Zweck hinausgeht
  • Fehlt dieses oder ist es fehlerhaft, drohen Mahnungen und hohe Bußgelder
  • Welche Informationen enthalten sein müssen, hängt stark von der Rechtsform ab, die du gewählt hast (Regelungen laut UGB und GewO)
  • Darüber hinaus musst du die Bestimmungen des ECG und MedienG beachten
  • Auch für deine Auftritte in den sozialen Medien muss ein Impressum verfügbar sein
  • Das Impressum muss für Besucher und potenziellen Käufer schnell und leicht auffindbar auf deiner Website sein
  • Die WKO bietet eine gute Übersicht über alle Regelungen

WICHTIG:

Wenn du einen Webshop betreibst, also deine Produkte und Dienstleistungen mittels Online-Kaufverträgen abschließt, dann benötigst du im Impressum zusätzlich noch einen Hinweis auf die sogenannte „Online Streitbeilegungsplattform“ – dessen Link ebenso leicht zu finden sein muss. Nachfolgend ein Beispiel einer möglichen Formulierung:

„Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr.“ 

Mit Hilfe dieser Plattform können Streitigkeiten außergerichtlich gelöst werden, vor allem soll der Verbraucher geschützt werden. Jedoch auch du als Unternehmer kannst ein Online-Formular ausfüllen und dadurch Beschwerde einreichen. Dieses zusammen mit allen nötigen Unterlagen wird and die zuständige nationale Stelle weitergeleitet, die sich für Streitbeilegung im alternativen Sinne kümmert. 

 

Und zum Schluss noch zwei kleine Tipps von uns an dich:

Es gibt bereits eine Reihe von Anbietern im Internet, die schnell und kostenlos für dich das Impressum erstellen (Impressumgenerator). Du musst lediglich ein paar Daten von dir Preis geben und schon erhältst du ein fertig erstelltes Impressum, welches du für deine Website benutzen kannst. Ein Beispiel eines Anbieters findest du hier. Natürlich bist du selbst dafür verantwortlich, was wirklich auf deine Website kommt – am besten einfach nochmal genau checken, ob alle Bestandteile enthalten sind.

Oder nutze doch einfach den ECG-Service der WKO: Hier verlinkt man im Impressum auf eine von der WKO erstellte Seite, welche alle Informationen für ein Impressum nach ECG, Gewerbeordnung und Mediengesetz beinhaltet.

 

2. Datenschutzerklärung (Privacy Statement)

 

Du hast bestimmt schon von der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gehört. Im Rahmen dieses EU-Gesetzes, welches nebenbei erwähnt als eines der wichtigsten Meilensteine zum Datenschutz seit mehr als 20 Jahren darstellt, wird die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Bürgern innerhalb der EU geregelt. 

Aber was bedeutet dies nun für dich als Inhaber einer Website? Als Betreiber einer Website hast du die Pflicht, deine Besucher darüber zu informieren, welche personenbezogenen Daten du ermittelst, verarbeitest und übermittelst, welche Rechtsgrundlage du hierfür verwendest und wie lange die Daten gespeichert werden.

Häufig verarbeiten wir Daten und übermitteln diese an andere, ohne dass dies augenscheinlich für den Website-Betreiber oder den Kunden ist, wie beispielsweise, wenn wir Besuchszahlen tracken oder einen Kunden zur Abwicklung der Bezahlung an einen Zahlungsdienstanbieter weiterleiten. Hier ist es wichtig, dass du dir Gedanken darüber machst, welche Daten tatsächlich das eigene Unternehmen verlassen und den Kunden im Rahmen der Datenschutzerklärung darauf aufmerksam machst. Im Rahmen einer Datenschutzerklärung musst du alle Informationen angeben und auf deiner Website wieder prominent platzieren, sodass die Besucher auf diese einfach und unkompliziert Zugriff haben – entsprechend dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Deshalb ist auch eine Aufnahme der Daten im Impressum nicht ausreichend, sondern sie müssen separat prominent platziert werden.

Nähere Informationen zur EU-DSGVO und den Informationspflichten werden wir in einem unserer nächsten Artikel behandeln.

Hinweis: Die Richtlinien und Bestimmung des TKG stammen nicht aus der EU-DSGVO, sondern aus einer eigenen E-Datenschutzverordnung (E-DSVO), die jedoch gerade noch auf EU-Ebene auf Basis der E-Privacy-Richtlinie erstellt wird – bis diese final ist, gelten die Bestimmungen des TKG.

Cookies

Wie dir wahrscheinlich bekannt ist, stellen Cookies jene Methode dar, die am häufigsten zur Erfassung von persönlichen Daten im Internet eingesetzt wird. Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • In der EU-DSGVO gibt es ebenso Richtlinien zu Cookies
  • Als Rechtsgrundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten dient die Zustimmung der Personen von Cookies
  • Erfassung der Daten ist also nur dann möglich, wenn Benutzer ihre ausdrückliche Zustimmung erteilen
  • Diese Zustimmung muss für einzelne Cookies möglich sein – das heißt, Benützer können selbst auswählen, welchen sie zustimmen und welchen nicht
  • Mit Hilfe von sogenannten Cookie-Banners ermöglichst du es den Benutzern, gewisse Cookies akzeptieren zu können, während andere deaktiviert bleiben

Hinweis: Für die meisten Kleinunternehmen verwenden wir bei NewDayRocket beispielsweise die kostenlose Edition von OneTrust. Falls du dich für eine Website von uns entscheidest, helfen wir dir gerne dabei, einen Cookie Banner anzuzeigen.

  • Die Zustimmung muss nicht nur freiwillig erfolgen, sondern sie muss auch leicht zurückgezogen werden können
  • Diese Zustimmung muss jährlich erneuert werden und rechtlich aufbewahrt werden

Detaillierte Informationen rund um Datenschutz und Cookies auf deiner Website findest du hier.

Abschließend auch hier noch ein kleiner Tipp von uns:

Gleich wie beim Impressumgenerator gibt es für die Erstellung deiner Datenschutzerklärung ebenso diverse Anbieter im Internet, die dir deine Datenschutzerklärung kostenlos erstellen. Siehe hier ein Beispiel eines Anbieters.

Wir hoffen, wir konnten dir nun ein wenig Einblick in die großen Themen des Impressums und Datenschutz geben und dir ist nun klarer, wieso die beiden Themen für deine Website so wichtige Kapitel darstellen.

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